Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB (Internet-Fassung) der SV-Dialogmethode (Stand: 01.01.2023)

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der SV-Dialogmethode und dem Kunden über den Bezug der unter www.sv-dialogmethode.de angebotenen Produkte. Sie finden Anwendung gegenüber natürlichen und juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Auftragserteilung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer).

(2) Der Kunde erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen mit deren ausschließlicher Geltung für das Vertragsverhältnis einverstanden. Der Maßgeblichkeit abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie der SV-Dialogmethode in Bestätigungs-Schreiben oder in sonstiger Weise übermittelt werden.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch die SV-Dialogmethode zustande. Die Annahme durch die SV-Dialogmethode erfolgt vorbehaltlich einer Überprüfung der Kundenbestellung mit Zugang eines Bestätigungs-Schreibens per E-Mail beim Kunden oder mit der Zusendung der bestellten Produkte. Im letztgenannten Fall verzichtet der Kunde auf eine gesonderte Annahme-Erklärung.

§ 3 Mängelansprüche

(1) Sofern die vom SV-Dialogmethode zu erbringenden Leistungen oder gelieferten Waren mit einem Mangel behaftet sind, den die SV-Dialogmethode zu vertreten hat, ist die SV-Dialogmethode zunächst zur Nacherfüllung verpflichtet.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen (mindern). Schadensersatz kann nur unter den Voraussetzungen der §§ 4 und 17 verlangt werden.

(3) Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.

§ 4 Allgemeine Haftung

(1) Schadensersatz-Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Als Kardinalpflichten gelten solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und/oder Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Bei Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Die vorstehende Haftungs-Begrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit die SV-Dialogmethode ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat.

§ 5 Verjährung

(1) Vertragliche Schadensersatz-Ansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die auf einem Mangel der Ware beruhen, sowie das Recht, gemäß § 3 (1) Nachlieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen, verjähren in einem Jahr.

(2) Absatz (1) gilt nicht im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), sowie in den in § 4 (2) genannten Fällen. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungs-Fristen. 

§ 6 Sonstige Bestimmungen

(1) Die Abtretung von Rechten aus Verträgen nach diesen AGB und die Übertragung dieser Verträge insgesamt durch den Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SV-Dialogmethode.

(2) Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden gegen Ansprüche der SV-Dialogmethode aus diesen Verträgen oder damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist nur statthaft, sofern die fällige Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der  Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hofheim/Ts.

B. Besondere Bestimmungen fĂĽr die Bestellung von Publikationen

§ 7 Verfügbarkeit

Sollte ein Produkt nicht lieferbar sein, wird der Kunde umgehend nach Eingang seiner Bestellung durch die SV-Dialogmethode ĂĽber die Nicht-VerfĂĽgbarkeit informiert. Bereits erhaltene Zahlungen werden dem Kunden umgehend zurĂĽckerstattet.

§ 8 Lieferung/Gefahrtragung

(1) Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 

(2) Die Lieferung der Waren erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Versandkosten trägt der Kunde. 

§ 9 Entgelte/Abrechnung/Eigentums-Vorbehalt

(1) Der Kunde bezahlt für die Waren die unter www.sv-dialogmethode.de ausgewiesenen Entgelte. Die Entgelte sind – soweit in Textform keine andere Vereinbarung getroffen wird – mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. 

(2) Die unter www.sv-dialogmethode.de aufgeführten Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn nicht anderes aufgeführt. 

(3) Zahlungs-Ansprüche der SV-Dialogmethode verjähren innerhalb von 5 Jahren.

(4) Die SV-Dialogmethode behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihr an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren vor. 

§ 10 Urheberrechte

Sämtliche Urheberrechte und sonstige Schutzrechte der vom der SV-Dialogmethode erstellten Studien und Publikationen stehen ausschließlich der SV-Dialogmethode zu. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Studien und Publikationen ganz oder auszugsweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der SV-Dialogmethode zu vervielfältigen, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form zu verbreiten.

C. Besondere Bestimmungen fĂĽr die Buchung von Seminaren

§ 11 Auftrags-Durchführung/Leistungs-Gegenstand

(1) Die SV-Dialogmethode wird die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen gemäß den Vertragsbedingungen und den geltenden gesetzlichen Vorschriften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erbringen. Der Leistungs-Umfang wird im Einzelfall in dem von SV-Dialogmethode erstellten Angebot und den Anlagen zum Angebot fixiert.

(2) Die SV-Dialogmethode ist berechtigt, Dritte, sowohl eigene Mitarbeiter als auch selbstständige Unternehmer, als Subunternehmer mit der Ausführung der geschuldeten Leistungen zu beauftragen. Fordert der Auftraggeber den Einsatz eines bestimmten Subunternehmers, haftet die SV-Dialogmethode nicht für die vom Subunternehmer zu erbringenden Leistungen. 

(3) Soweit nicht schriftlich zwischen der SV-Dialogmethode und dem Auftraggeber ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, wird für bestimmte Seminare, Veranstaltungen keine Exklusivität gewährt.

§ 12 Entgelte/Abrechnung/Eigentums-Vorbehalt

(1) Der Kunde bezahlt für die Leistungen die unter www.sv-dialogmethode.de im individuellen Angebot ausgewiesenen Entgelte. Die Entgelte sind – soweit in Textform keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird – mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

(2) Die unter www.sv-dialogmethode.de aufgefĂĽhrten Entgelte verstehen sich zuzĂĽglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn nicht anders aufgefĂĽhrt.

(3) Die im individuellen Angebot genannte VergĂĽtung umfasst grundsätzlich alle von SV-Dialogmethode im Zusammenhang mit der DurchfĂĽhrung des Auftrages im individuellen Angebot aufgefĂĽhrten Leistungen. FĂĽr darĂĽber hinausgehende, vom Auftraggeber gewĂĽnschte, Leistungen kann die SV-Dialogmethode eine zusätzliche VergĂĽtung verlangen. 

(4) Die im individuellen Angebot genannte Vergütung bezieht sich bei Seminaren ausschließlich auf den im individuellen Angebot genannten Durchführungsort, es sei denn, das Angebot enthält abweichende Bestimmungen. Soweit der Auftraggeber nachträglich die Durchführung der Leistungen an einem anderen Ort wünscht, fallen zusätzliche Kosten an.

(5) Zahlungsansprüche der SV-Dialogmethode verjähren innerhalb von 5 Jahren.

(6) Die SV-Dialogmethode behält sich das Eigentum an allen Waren, die im Rahmen der Leistungserbringung der SV-Dialogmethode an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung vor.

(7) LIVE Online-Seminare GebĂĽhren sind bis 14 Tage vor dem Seminar-Termin fällig. Die SV-Dialogmethode behält sich bei nicht Zahlung vor, angemeldete Teilnehmer/-in nicht am Seminar teilnehmen zu lassen.

§ 13 Mitwirkungs-Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber wird seine vertraglichen und gesetzlichen Mitwirkungs-Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Er wird insbesondere der SV-Dialogmethode rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Daten, Unterlagen, Materialien und Informationen auf seine Kosten zur Verfügung stellen. 
 
(2) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für die Einhaltung von sämtlichen ihm obliegenden gesetzlichen Pflichten.
 
(3) Stellt der Auftraggeber die für die Bearbeitung des Auftrages erforderlichen Daten, Unterlagen, Materialien und Informationen nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung oder sollte aufgrund vom Auftraggeber zu vertretenden Umstände eine zusätzliche Leistung notwendig werden, hat der Auftraggeber die entsprechenden Mehrkosten über die vereinbarte Vergütung hinaus zu tragen. Soweit infolge des Verstoßes des Auftraggebers gegen seine Mitwirkungs-Pflichten der Vertrag nicht erfüllt werden kann, kann die SV-Dialogmethode die vereinbarte Vergütung abzüglich ihrer ersparten Aufwendungen verlangen. 
 

(4) Der Auftraggeber haftet gegenüber der SV-Dialogmethode dafür, dass durch die Überlassung von Daten, Unterlagen, Materialien und Informationen zur Nutzung durch die SV-Dialogmethode  keine Rechte Dritter und/oder gesetzliche Bestimmungen verletzt werden und der Auftraggeber zur Überlassung der Daten, Unterlagen, Materialien und Informationen an die SV-Dialogmethode in dem Vertragsgegenständlichen Umfang berechtigt ist. Der Auftraggeber wird die SV-Dialogmethode insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter freihalten, die diese gegen die SV-Dialogmethode im Zusammenhang mit der Nutzung der Daten, Unterlagen, Materialien und Informationen durch die SV-Dialogmethode geltend machen. Rechtsverfolgungskosten, die der SV-Dialogmethode im Zusammenhang mit einem vorstehend bezeichneten Verstoß entstehen, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

§ 14 Urheberrechte

Sämtliche Urheber- und leistungsschutzrechtliche Nutzungsrechte an den dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Schulungs-Unterlagen und  Materialien verbleiben bei der SV-Dialogmethode. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Schulungs-Unterlagen  und -Materialien ganz oder auszugsweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der SV-Dialogmethode zu vervielfältigen, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form zu verbreiten.

§ 15 Rücktritts-Regelungen

(1) Soweit bei Seminaren und sonstigen Veranstaltungen Teilnehmer an dem gebuchten Termin verhindert sind oder die Veranstaltung durch den Auftraggeber vollständig abgesagt wird, bestehen die nachfolgend beschriebenen Möglichkeiten:

  • Nennung von Ersatz-Teilnehmern bis spätestens 3 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung.
  • Kostenfreie Stornierung bis 30 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung.
  • Berechnung von 50 % des Veranstaltungs-Honorars bei Stornierungen bis 14 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung; bei späterer Stornierung ist das gesamte Veranstaltungs-Honorar zu zahlen.
  • FĂĽr eine vom Auftraggeber gewĂĽnschte Verschiebung der Veranstaltung wird eine Umbuchungs-GebĂĽhr in Höhe von 25 % des Veranstaltungs-Honorars berechnet, soweit der Auftraggeber der SV-Dialogmethode die gewĂĽnschte Umbuchung später als 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungs-Termin mitteilt.
  • Umbuchungen mĂĽssen der SV-Dialogmethode spätestens 14 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden. Bei Stornierungen des gebuchten Ersatz-Termins wird unabhängig von der Fristigkeit das gesamte Veranstaltungs-Honorar fällig.
  • Bei LIVE Online-Seminaren, Inhouse- und Präsenzveranstaltungen ist die Erhöhung der Teilnehmerzahl der SV-Dialogmethode rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sie bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die SV-Dialogmethode. Berechnet wird die tatsächliche Anzahl der Teilnehmer.
  • Eine Verschiebung des Veranstaltungs-Beginns und des Veranstaltungs-Endes bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die SV-Dialogmethode. Zusätzliche Leistungen sind vom Auftraggeber entsprechend anteilig zu vergĂĽten.

(2) Die SV-Dialogmethode ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurückzutreten, wenn die SV-Dialogmethode vom Vorliegen des wichtigen Grundes erst nach Auftragsbestätigung Kenntnis erlangt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die SV-Dialogmethode begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der SV-Dialogmethode in der Öffentlichkeit gefährden kann oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Hat der Auftraggeber den wichtigen Grund zu vertreten, so bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

§ 16 Besondere Haftung

(1) Für vom Auftraggeber eingebrachte Sachen haftet die SV-Dialogmethode nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für eine weitergehende Haftung im Zusammenhang mit der Bereitstellung von angemieteten Veranstaltungsräumen gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.

(2) Der Auftraggeber haftet für Schäden am Gebäude oder Inventar der SV-Dialogmethode, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter, oder sonstige Dritte aus seinem Verantwortungsbereich oder ihn selbst verursacht werden.